Fachgruppentagung Ingenieurbüros
DATUM: FR, 10. Oktober 2025
UHRZEIT: 10.00 Uhr
ORT: Festspielhaus Bregenz | Foyer Werkstattbühne
Ablauf:
10:00 Uhr: Tagung im Festspielhaus
11:30 Uhr: Führung im Seehallenbad
12:30 Uhr: Gemeinsames Mittagessen im Seehallenbad
14:00 Uhr: Abreise der Teilnehmer:innen
Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung und des Protokolls der letzten FG-Tagung vom 04.10.2024
3. Vorstellung des neuen Fachgruppen-Ausschusses
4. Vorstellung der neuen Fachgruppenmitglieder
5. Bericht des Fachgruppenobmannes
6. Beschlussfassung der Grundumlage 2026
7. Beschlussfassung Budgetvoranschlag 2026
8. Delegierungsbeschluss für den Rechnungsabschluss und den Voranschlag gem. § 65 Abs. 4 WKG
9. Ehrungen langjähriger Mitglieder
10. Allfälliges
Die Fachgruppentagung ist nicht öffentlich, teilnahmeberechtigt sind nur Fachgruppenmitglieder.
Juristische Personen und sonstige Rechtsträger haben zur Ausübung ihrer Rechte eine physische Person zu bevollmächtigen (vgl. § 85 Abs. 2 WKG). Bitte bringen Sie als Vertreter:in einer juristischen Person deshalb eine Vollmacht zur Tagung mit. Eine Vertretung verhinderter Mitglieder ist nicht möglich.
UHRZEIT: 10.00 Uhr
ORT: Festspielhaus Bregenz | Foyer Werkstattbühne
Ablauf:
10:00 Uhr: Tagung im Festspielhaus
11:30 Uhr: Führung im Seehallenbad
12:30 Uhr: Gemeinsames Mittagessen im Seehallenbad
14:00 Uhr: Abreise der Teilnehmer:innen
Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung und des Protokolls der letzten FG-Tagung vom 04.10.2024
3. Vorstellung des neuen Fachgruppen-Ausschusses
4. Vorstellung der neuen Fachgruppenmitglieder
5. Bericht des Fachgruppenobmannes
6. Beschlussfassung der Grundumlage 2026
7. Beschlussfassung Budgetvoranschlag 2026
8. Delegierungsbeschluss für den Rechnungsabschluss und den Voranschlag gem. § 65 Abs. 4 WKG
9. Ehrungen langjähriger Mitglieder
10. Allfälliges
Die Fachgruppentagung ist nicht öffentlich, teilnahmeberechtigt sind nur Fachgruppenmitglieder.
Juristische Personen und sonstige Rechtsträger haben zur Ausübung ihrer Rechte eine physische Person zu bevollmächtigen (vgl. § 85 Abs. 2 WKG). Bitte bringen Sie als Vertreter:in einer juristischen Person deshalb eine Vollmacht zur Tagung mit. Eine Vertretung verhinderter Mitglieder ist nicht möglich.